Informationen

Als Berufsbetreuer unterstützen wir Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder einer damit zusammenhängenden Suchterkrankung ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht mehr selbst regeln können. Diese Menschen brauchen z.B. Hilfe, um soziale, medizinische oder andere Einrichtungen aufzusuchen.

Die Betreuung wird vom Amtsgericht angeordnet. Das Gericht entscheidet über die Aufgabenkreise, die der Betreuer übernimmt.

Als gesetzliche Vertreter nehmen wir die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Stellen und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken,  Vermietern, Heimen und Pflegeversicherungen. Wir führen Telefonate und Schriftverkehr mit den entsprechndenden Stellen. Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht das Wohl der Betreuten. Grundsätzlich besprechen wir die wichtigen zu treffenden Entscheidung mit ihnen und treffe sie im Sinne des freien Willens der Betreuten. Wo es möglich ist, unterstützen wir sie darin, dass ihre Selbständigkeit ganz oder zumindest teilweise wieder hergestellt wird.