Die rechtliche Betreuung gem. § 1814 BGB stellt eine Form der Hilfe dar, wenn aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Unterstützung in behördlichen, gesundheits- und vermögensrechtlichen Angelegenheien benötigt wird.
Wenn es nötig ist, wird über das zuständige Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer bestellt.Seine Aufgabenbereiche richten sich nach den Wünschen und Erfordernissen des Betreuten. Der Antrag kann vom Klienten selber oder von Dritten beim Amtsgericht gestellt oder angeregt werden.